März 28th, 2007

Ich wende mich an die Öffentlichkeit.

Ich bitte diese um Hilfe und Unterstützung bei meinem seit nunmehr 20 Jahren andauernden Kampf gegen die Macht einer großen Bank, die Willkür von Gerichtsvollziehern, Richtern und Staatsanwälten, die Korruptheit von Anwälten, und die Verflechtungen dieser Seilschaften mit Unterstützung und unter Einbeziehung der Politik.

Deshalb richte ich diesen Hilferuf an alle ehrlich gebliebenen Menschen:
An Persönlichkeiten wie z.B. Herrn Bundespräsident Horst Köhler, Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Herrn Bundespräsident a.D. Roman Herzog und an die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Prof. Jutta Limbach, die Ehrlichkeit verkörpern - sowie an seriöse Rechtsanwälte und an die vielen Menschen, die sich in und ausserhalb der Öffentlichkeit ihre Ehrlichkeit bewahrt haben und helfen wollen und können.

Mein Aufbegehren gegen das mir widerfahrene Unrecht hat im Laufe der vielen Jahre zu rechtswidrigen Handlungen und Entscheidungen zu Gunsten der Gegenseite geführt, zu deren Vertuschung und Bemäntelung ein immer grösser werdender Personen - und Instanzenkreis tätig werden musste. Und da sich in diesem Zusammenhang einige Mitwirkende auch strafrechtlich schuldig machten und berufliche Konsequenzen fürchten mussten, wurde der Kreis der Beteiligten auch von Rang und Namen her ständig grösser.

Vorausgeschickt wird ,dass die Geschehnisse aus 20 Jahren an dieser Stelle nur in Kurzform geschildert werden können, weil die Details den Rahmen sprengen würden.

Begonnen hat mein Leidensweg 1986, nachdem mein Mann J.T. als Angestellter der XXXXXXXX Bank in Frankfurt von dieser der Untreue bezichtigt, und ich als von Haus aus vermögende Ehefrau zunächst in die Ermittlungen mit einbezogen wurde. Die XXXXXXXX Bank benutzte diese Situation, um sich gegen Sicherheitsleistungen einen Arrest gegen mich zu erkaufen, um mein Vermögen mit wertvollen Kunstgegenständen arrestieren zu können.

Dazu wird erläutert, dass mir diese Kunstgegenstände von meinem 1958 verstorbenen Vater Arthur Speyer sen., Berlin, hinterlassen worden sind, der ein weltbekannter Ethnologe und Privatsammler war, und auch heute noch, 50 Jahre nach seinem Tod, international bekannt ist.
Diese Kunstgegenstände sollten meinen Lebensabend sichern, da ich nach meiner Mutterschaft nicht mehr berufstätig war, und nur über eine kleine Rente von 150 € verfüge.

Die Arrestierung erfolgte überfallartig, und die wertvollen und sehr empfindlichen Kunstgegenstände - sämtlich aus der Sammlung Arthur Speyer sen. Berlin - wurden skandalös schädigend aus meiner Wohnung weggeschleppt.

Im Mittelpunkt befand sich ein sehr wertvolles Altmeistergemälde, eine sehr wertvolle Sammlung alter russischer Ikonen, ein sehr wertvoller alter japanischer Buddha aus dem Berliner Museum für Völkerkunde, etc. sowie weitere von mir gesammelte Kunstgegenstände und Einrichtungsgegenstände. Der damalige Chefsyndikus der XXXXXXXX Bank bestand trotz meiner Hinweise auf die Empfindlichkeit der Stücke mit den Worten “Raus, raus, raus!!” auf dem sofortigen Abtransport. Die Bank sorgte noch nicht einmal für ein ordnungsgemässes Arrestierungsprotokoll mit Fotos und Beschreibung zur Identifizierung der Stücke.

Als Folge davon muss ich heute u.a. den Verlust einer sehr wertvollen Sammlung russischer Ikonen beklagen,- die vom Auktionshaus XXXXXXXX , Köln neben vielen weiteren wertvollen Stücken sowie Einrichtungsgegenständen vorsätzlich verramscht worden ist - sowie gravierende Beschädigungen an den meisten der übrig gebliebenen Stücke. Weitere Erläuterungen dazu später.

Nach der Arrestierung machte die XXXXXXXX Bank ihre Macht geltend, damit die Kunstgegenstände von den Gerichtsvollziehern rechtswidrig bei ihr als Gläubigerin eingelagert wurden und diese in der Funktion eines Verwahrers somit ständig Zugriff hatte. Zuvor waren die Stücke mehrmals umgelagert und dem Transportrisiko ausgesetzt worden.

Das wertvolle Altmeistergemälde verschwand für Monate in einem Frankfurter Museum - belegt durch eine dubiose Quittung, die keine Identifizierung des Gemäldes zuliess, und ohne die wichtige fotografische Dokumentation und Beschreibung. Das alles geschah hinter meinem Rücken, bevor die XXXXXXXX Bank überhaupt den Klageweg beschritt.

Dass die Räumlichkeiten in der Bank für die Lagerung klimatisch ungeeignet waren- was von mir ständig beanstandet wurde - und zudem von der Sparkassen-Versicherung - bei der man die Stücke zunächst in Höhe von DM 200.000, und auf meine Intervention hin dann in Höhe von DM 2 Mio. versichert hatte - wegen mangelnder Sicherheit beanstandet wurden, hat man vorsätzlich verschwiegen. Man verschwieg auch ,dass es sich im vorliegenden Fall um eine Ausstellungsversicherung handelte. Nach Aussagen der Versicherung bestand ein gravierendes Risiko bezüglich Diebstahls, weil sich die Stücke auf Gängen und an Wänden befanden und nicht in einem abgeschlossenen, versiegelten Raum, und sich so auch ein Mitarbeiter der Bank ein Stück unter den Arm klemmen könne.

Entgegen den Behauptungen der Bank, sie habe nie Zugang zu den Kunstgegenständen gehabt, hatte diese durch ihre Verwahrerfunktion und zusätzlich durch gesonderte Verfügung des Gerichtsvollziehers ungehindert Zugang zu den Kunstgegenständen, um diese auszukundschaften.

Mir selbst wurde die Besichtigung meiner Kunstgegenstände zwecks Identifizierung, Schadensfeststellung etc. durch ein Hausverbot der Bank für meine zur Überprüfung erforderliche Tochter und durch nicht realisierbare Auflagen der Gerichtsvollzieher trotz eines Gerichtsbeschlusses verwehrt.

Der Gerichtsvollzieher verweigerte ausserdem von vornherein die unabdingbaren Aktivitäten, die Kunstgegenstände zur Katalogisierung aus - und wieder einzupacken, mit den Worten “Sie wollen ja nur die Schäden feststellen”. Mein Versuch,1998 die Lagerung meiner Kunstgegenstände in der Bank zu überprüfen, wurde mir und meiner Tochter durch ein weiteres Hausverbot unter Androhung, uns die Köpfe zu zerquetschen, wiederum verwehrt. So hat mir die XXXXXXXX Bank das Recht auf Besichtigung, Identifizierung, Schadensfeststellung und Katalogisierung der Kunstgegenstände gezielt verwehrt.

Die Aufteilung in Phasen

- Phase 1: Klage der XXXXXXXX Bank gegen mich
1987 - 1997 (10 Jahre)

- Phase 2: Hinhalte - Phase
1997 - 2000 ( 3 Jahre)

- Phase 3: Schadenersatzklage gegen die XXXX Bank
2000 - jetzt ( 7 Jahre)

Vor der Schilderung der weiteren Entwicklung des aktuellen Schadenersatz-Prozesses

Zurück zu meinem Schadenersatz - Prozess gegen die XXXXXXXX Bank

erlaubt eine bessere Darstellung und Übersicht.

Anfang



Phase 1

beinhaltet die Schadenersatzklage der XXXXXXXX Bank in Höhe von DM 850.000 gegen mich. Die Umstände der schädigenden Arrestierung sind in Kurzform zuvor bereits geschildert. Zusätzlich zur Arrestierung der Kunstgegenstände wurde von der XXXXXXXX Bank bezüglich meiner damaligen Eigentumswohnung als weitere Plünderungsmassnahme eine ungerechtfertigte Arresthypothek eingetragen die bei dem Verkauf meine Notlage dokumentierte und dadurch zu ganz erheblichen Veräusserungsverlusten führte. Gleichzeitig wurden ganz gezielt Niedrigschätzungen meiner Kunstgegenstände vorgenommen, um die erfolgte Überpfändung zu vertuschen. Das wertvolle Altmeister-Gemälde und die wertvolle Ikonen-Sammlung wurden vorsätzlich nie geschätzt.

In erster Instanz vor dem Landgericht Wiesbaden obsiegte die XXXXXXXX Bank durch ein Teilurteil. Ich wurde damals von einem Anwalt vertreten, der seine engen Kontakte zur XXXXXXXX Bank verschwiegen hatte, was später als krankheitsbedingt bemäntelt wurde.

In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht geriet ich an einen Anwalt, der nur das Mandat ködern wollte und seine anfänglichen Versprechungen nicht einhielt, und danach an weitere nicht zu akzeptierende Kollegen, die nicht in der Lage waren, meine Interessen zu wahren und rechtlich fundierte Schriftsätze zu erstellen, und mich im Stich liessen bzw. zum Vorteil der Gegenseite arbeiteten. Den zuletzt eingeschalteten Anwalt musste ich trotz dessen Vortragsverweigerung und auch hier wieder des Fehlens jeglicher Aktivität hinnehmen, weil der Senat rechtswidrig die Aufhebung seiner Beiordnung ablehnte.

Ein ganz schreckliches, herausragendes Ereignis dieser Phase war ein Besuch bei einem Amtsarzt im Gesundheitsamt Wiesbaden in 1992. Dort sprach ich im Beisein meiner Tochter vor, um ein hausärztliches Attest bezüglich einer Magenschleimhautentzündung zur Glaubhaftmachung und Vorlage bei Gericht wegen einer Terminverschiebung bestätigen zu lassen.

Wir erhielten nach einem kurzen Gespräch - ohne Untersuchung - die Zusage des Amtsarztes, dass sich dieser dem Attest anschliessen und seine Bestätigung direkt an das Gericht schicken würde. Die von mir gewünschte Mitnahme der amtsärztlichen Bestätigung sei leider nicht möglich, da er zuvor mit dem Senat sprechen müsse.

Das danach folgende amtsärztliche Schreiben attestierte jedoch keine Magenverstimmung, sondern die Einschaltung eines Betreuers wg. angeblicher Prozessunfähigkeit und eingeschränkter Geschäftsfähigkeit.

Alle von mir eingeleiteten Schritte gegen den Amtsarzt blieben erfolglos, denn er wurde von allen Seiten geschützt: Meine Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft, dem Generalstaatsanwalt und dem Hessischen Justizministerium einschl. des Antrages auf Klage- Erzwingung abgewiesen, meine Petition beim Hessischen Landtag blieb erfolglos und der damalige Landtags-Präsident Möller verweigerte mir die Akteneinsicht, nachdem ich erfahren hatte, dass eine Stellungnahme des Hess. Gesundheitsministeriums vorlag, in der die Praktiken des Amtsarztes verurteilt wurden.

Gerade diese Stellungnahme benötigte ich für meine Strafanzeige gegen den Amtsarzt dringend, doch sie wurde mir absolut verwehrt, und die Staatsanwaltschaft unterliess die Befragung des von mir als Zeugen benannten Verfassers dieser Stellungnahme, der gesagt hatte, er wäre kein Mensch, wenn er das alles gutheissen würde, was der Amtsarzt in meinem Falle getan hat.

Weil ich die bösen Absichten der Gegenseite und der Gerichte erkannt hatte und kämpferisch dagegen anging und mich wehrte, wurde ich für diese zu einer unbequemen Person, die man mundtot machen wollte. So wählte man den Weg über den Amtsarzt um dieses zu erreichen.

Das Oberlandesgericht hat dann 4 1/2 Jahre rechtswidrig - ohne Rechtsgrundlage und ohne Beschluss - den Prozess einfach ausgesetzt und auch den Amtsarzt zu seinem Attest gegen meine Person nicht befragt. Damit hat man mir damals schon 4 1/2 Jahre meines Lebens und meiner Lebensqualität genommen.

Nach fast 5 Jahren befand ein neuer Senats-Vorsitzender, der mir unbekannt war, in einem persönlichen Schreiben an mich, ich sei derzeitig gechäfts- und prozessfähig und beraumte die Weiterführung des Prozesses an.

Mit der Einbeziehung des kleinen, aber so bedeutungsvollen Wortes “derzeit” das für mein weiteres Leben sehr folgenreich wurde, schuf man sich die Option, die Beurteilung jederzeit nach Belieben zu variieren und zu ändern, wie es später von einem Rechtsanwalt praktiziert worden ist.

Wegen des Fehlens jeglicher anwaltlicher Hilfe konnte ich nur mit dem
Rechtsmittel von 23 Befangenheitsanträgen versuchen, mich gegen die Willkür der Richterschaft selbst zu wehren. Kurz vor der münde. Verhandlung /Beweisaufnahme im November 1996 musste ich in meiner Not Strafanzeige wegen Rechtsbeuge gegen die Richterschaft stellen, weil ich u.a. befürchten musste, dass der Gegenseite durch die rechtswidrige Einbringung einer mit der Bank sympathisierenden und mit mir verfeindeten Person als Zeugin und deren von Hass erfüllte Lügen Vorteile verschafft werden sollten.

Im März 1997 hob der Senat nach erfolgter Beweisaufnahme das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Wiesbaden auf und wies die Klage der XXXXXXXX Bank ab. Da diese auf eine Revision bei dem BGH verzichtete, wurde das Urteil rechtskräftig.

Vor dem Einstieg in die Zwischenphase/Hinhaltephase (Phase 2) einige Ausführungen zur Situation meiner Kunstgegenstände:

Bevor die XXXXXXXX Bank 1987 Klage gegen mich erhob - nach der Arrestierung, und während sich mein wertvolles Altmeistergemälde für 4 Monate in einem Frankfurter Museum befand - unterbreitete die Bank meinem damaligen Anwalt das Angebot, bei Überlassung des wertvollen Altmeistergemäldes und eines sehr seltenen und wertvollen japanischen Buddhas auf die Geltendmachung von Forderungen zu verzichten.

Da nicht die geringste Veranlassung zu einer derartigen Regelung bestand, habe ich diese abgelehnt. Nach meiner Ablehnung wurde mir überraschend mitgeteilt, dass man - angeblich aus Kostengründen - von der Schätzung des Altmeistergemäldes und der Ikonensammlung Abstand nimmt. Man wollte verhindern, dass mir die tatsächlichen Werte bekannt werden und hoffte, über eine Klage günstig an das Gemälde zu kommen.

Ebenso prasselten nach meiner Ablehnung und vor Einreichung der Klage die von der Bank hinter meinem Rücken initiierten Niedrigschätzungen wertvoller Kunstgegenstände geradezu auf mich ein.

Später hatte die XXXXXXXX Bank einem gemeinsamen Verkauf des Gemäldes auf der Basis von 2 - 3 Millionen DM - den ich deswegen vorgeschlagen hatte, um das Intrigenspiel von Gegenseite, Gericht und Amtsarzt zu beenden - zugestimmt, doch dann die skandalöse Stellungnahme des betrügerischen Amtsarztes dazu benutzt, um die vorgesehene Abwicklung von der Beiordnung eines Betreuers abhängig zu machen.

In der Folge kam es zu ständigen Verunsicherungen und grossen Ängsten durch Verweigerung der für mich so wichtigen Besichtigung meiner Kunstgegenstände, aber Zugang für Dritte, das Verschweigen der von dem international renommierten Experten, Geheimrat Friedländer, erfolgten Begutachtung und Zuschreibung des Altmeistergemäldes, bei gleichzeitiger Abwertung und Verunglimpfung des Gemäldes, keine Aushändigung von Fotos, Abwertung der Stücke generell, und durch Fälschungen des Arrestierungsprotokolles etc.
( Siehe Pressenotiz Geheimrat Max J. Friedländer )

Von der Vielzahl erfahrener Anwälte der XXXXXXXX Bank hatte nicht ein einziger für eine korrekte, seriöse, beweissichere Arrest-Dokumentation von Anfang an gesorgt. Man billigte ein Arrestierungsprotokoll, das keine Identifizierung der Kunstgegenstände erlaubte und damit wertlos ist.

Um den Beweisstatus der Kunstgegenstände nicht zu verlieren, wurde von mir nach Aufhebung der Arrestierung die Rücknahme der Kunstgegenstände bis zur Durchführung eines Schadenersatzprozesses abgelehnt. Ich hatte mich zwischenzeitlich bei dem Landgericht und später bei dem Oberlandesgericht um ein selbständiges Beweissicherungsverfahren bemüht, aber das Landgericht sowie das Oberlandesgericht vereitelten dieses für mich so wichtige Beweissicherungsverfahren.

Die daraufhin vom Oberlandesgericht wegen meiner Verweigerung der Rücknahme willkürlich genehmigte Versteigerung meiner Kunstgegenstände durch den Amtsgerichtspräsidenten XXXXXXX, Wiesbaden, konnte ich verhindern, indem ich bei diesem bei einer persönlichen Vorsprache um die Abwendung der Versteigerung bis zum Ende meines Schadenersatzprozesses kämpfte und dieses durch eine Vereinbarung von monatlichen Zahlungen für die Lagerung erreichen konnte.

Aber dann wurden im November 2002 trotz der vereinbarten monatlichen Lagerungszahlungen plötzlich meine Kunstgegenstände unter Bruch der hier getroffenen Vereinbarung und ohne mich zu benachrichtigen im Auftrag des Amtsgerichtspräsidenten XXXXXXX in das Auktionshaus XXXXXXX nach Köln zur Versteigerung gebracht.

Der Amtsgerichtspräsident behauptete, mich mit einem (formlosen) Schreiben von dem Vorhaben unterrichtet zu haben - dieses für meine Existenz und die Sicherung meiner Altersversorgung wichtige Schriftstück habe ich nie erhalten - und bestritt wider besseres Wissen die unabdingbare Notwendigkeit, ein existentiell derart wichtiges Schriftstück mit Terminierung unbedingt formell zuzustellen.

Ich erfuhr erst im Dezember 2002 von diesem Rechtsbruch, und habe sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt und mich mit dem Amtsgerichtspräsidenten XXXXXXX, dem Gerichtsvollzieher XXXXXXX und dem Auktionshaus XXXXXXX schriftlich in Verbindung gesetzt und gekämpft, damit mir meine Kunstgegenstände zurückgebracht werden. Ich habe mehrmals besonders auf die mit den Kunstgegenständen verbundenen schwebenden Verfahren hingewiesen und Antrag auf Einstweilige Anordnung zur Abwendung der Versteigerung gestellt usw.

Zusätzlich dazu wurde das Auktionshaus XXXXXXX auch mit Hinweis auf meinen international bekannten Vater Arthur Speyer sen. über die Provenienz “Sammlung Arthur Speyer” informiert, und mehrmals auf die fehlende Rechtmässigkeit einer Versteigerung und den dadurch drohenden gravierenden Vermögensschaden hingewiesen, sowie auf die strafrechtlichen Konsequenzen.

Allein durch den willkürlichen, rechtswidrigen Transport der Kunstgegenstände nach Köln und die Einlieferung in das Auktionshaus waren bereits erhebliche Kosten angefallen, - die ich nicht zu vertreten hatte - von deren Übernahme man jedoch die Rückgabe der Kunstgegenstände abhängig machte , obwohl der Amtsgerichtspräsident XXXXXXX und das Auktionshaus genau wussten, dass ich finanziell dazu nicht in der Lage war.

Im Vertrauen auf die Seriosität des Auktionshauses und die Rechtschaffenheit anderer Richter ging ich davon aus, dass bis zu einer Entscheidung über meinen Antrag auf Einstweilige Anordnung keine Versteigerung meiner Kunstgegenstände erfolgen würde, zumal ich ausserdem ja auch mehrmals schriftlich darauf hingewiesen hatte.

Der mich damals vertretende Anwalt XXXXXXX, Hanau, der von mir dringend um Hilfe gebeten wurde, hat mich auch hier auf der ganzen Linie im Stich gelassen.

Ungeachtet meiner dringenden Hinweise und der Anhängigkeit des Antrages auf Einstweilige Anordnung setzte sich das Auktionshaus XXXXXXX willkürlich über alles hinweg und verramschte in einer Varia-Billig-Auktion hinter meinem Rücken ohne mich zu benachrichtigen meine wertvolle Ikonen-Sammlung und viele weitere Kunstgegenstände aus meinem Eigentum.

Meine massiven Proteste gegen das unglaubliche Verhalten des Auktionshauses XXXXXXX führte später dazu, dass man von weiteren Versteigerungen Abstand nahm und auch von Kostenrechnungen absah. So konnte ich später peu a peu an die mir noch verbliebenen, beschädigten Kunstgegenstände gelangen, und diese notgedrungen aus Angst vor weiteren Schädigungen ohne Rücksicht auf deren Beweisstatus wieder übernehmen.

Bezüglich der von mir bei dem Amtsgericht Wiesbaden zum Schutz meiner Kunstgegenstände beantragten Einstweiligen Anordnung schützte der zuständige Richter XXXXXXX nicht meine Kunstgegenstände, sondern seinen Chef, den Amtgerichtspräsidenten XXXXXXX und fuhr erst einmal in Urlaub, bevor er ca. 4 Wochen später meinen Antrag ablehnte. Zu diesem Zeitpunkt waren die wertvolle Ikonen - Sammlung und weitere wertvolle Kunstgegenstände schon verramscht, denn bereits einen Tag nach dem plötzlichen Urlaubsantritt des Herrn Richter fand die Varia-Billig-Auktion statt.

Meine Beschwerden dagegen bei dem Landgericht bzw. dem Oberlandesgericht wurden mit absolut rechtswidrigen Begründungen abgelehnt, und bei dem Bundesverfassungsgericht stammte der Vorsitzende der ablehnenden Kammer, Dr. XXXXXXX, aus Wiesbaden. Somit bestand für den Amtsgerichtspräsidenten auch hier keine Gefahr, und bezüglich meiner Strafanzeigen war auf die strafvereitelnde Hilfe bei den Staatsanwaltschaften Verlass.

Was das Auktionshaus XXXXXXX anbelangt, so ist hier das Verfahren wegen Betrugs jetzt bei der Generalstaatsanwaltschaft anhängig, weil die erstinstanzliche Staatsanwaltschaft erwartungsgemäss strafvereitelnd befunden hat. Man muss sich allein im Hinblick auf die der Staatsanwaltschaft vorliegenden im höchsten Maße unseriösen Einlieferungsbelege des Auktionshauses unter Verzicht auf jegliche Identifikationsmerkmale fragen, wo hier von der Staatsanwaltschaft ermittelt worden ist.
( Siehe Einlieferungsbeleg 2002 )

Auch die Praxis des Auktionshauses, z.B. ein auf Holz gemaltes Gemälde als Leinwandarbeit auszugeben, und die Praxis der Staatsanwaltschaft, derartige unseriösen Praktiken unbeanstandet zu lassen, sind unfassbar. So konnte das Auktionshaus problemlos wertvolle Kostbarkeiten zu einem Bruchteil des Wertes auf einer drittklassigen Varia-Auktion verramschen. Der mir dadurch entstandene wirtschaftliche Schaden ist riesengross.

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Zur Phase 2 (Zwischenphase/Hinhaltephase):

Nachdem mir als Folge der ungerechtfertigten Arrestierung insbesonders durch den entgangenen Verkaufserlös des Altmeistergemäldes, durch hohe Verluste bei der Veräusserung meiner Eigentumswohnung durch den von der Bank verfügten Arrestierungs-Eintrag im Grundbuch, entgangene Zinsen etc. hohe finanzielle Verluste entstanden waren, habe ich mich zunächst ständig um eine außergerichtliche finanzielle Wiedergutmachung bemüht, und mich dazu auch an den damaligen Finanzminister Starzacher gewandt, der den Aufsichtsgremien der XXXXXXXX Bank angehörte.

Dessen Einschaltung führte zur Delegierung von Ministerialrat Dr. XXXXXXXX vom Hessischen Finanzministerium als Kontaktbeauftragter. Von diesem wurde mir mitgeteilt, dass mit der XXXXXXXX Bank Kontakt aufgenommen würde, um eine finanzielle Wiedergutmachung zu erreichen. Dieses hätte er sich zur Herzenssache gemacht, und er versprach, sich voll für mich einzusetzen.

Da in diese Lösung der Verkauf meines Altmeistergemäldes eingebunden war, wurde auch der Regierungsdirektor und Kunsthistoriker XXXXXXX vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst tätig ( jetzt Direktor XXXXXXXXXX .) Beide Herren kannten das Gemälde von einer Besichtigung in der Bank und waren begeistert von diesem Gemälde. Man war sich einig, das Gemälde zu einem hohen Preis veräussern zu können.

Zunächst sei eine Abwicklung über die Hessische Kulturstiftung vorgesehen, doch gäbe es ausserdem über Herrn XXXXXXX enge Verbindungen/Kontakte zu aussenstehenden, potenten Interessenten. Von einem früheren Sotheby-Repräsentanten sei zu hören gewesen, dass das Gemälde schön und leicht und gut zu verkaufen sei.

In Anbetracht der von Herrn Dr. XXXXXX fest zugesicherten Perspektiven befasste ich mich zwangsläufig mit der Absicherung meiner Altersversorgung. Auf meine Bitte hin versicherte Herr Dr. XXXXXXXX meinen Geschäftspartnern sogar, dass die von mir einzusetzenden Mittel innerhalb von 2 - 3 Wochen nach seinem Anruf zur Verfügung stehen würden.

Wenige Tage danach erhielt ich einen Anruf von Herrn Dr. XXXXXX, der mir plötzlich mitteilte, dass angeblich für mein wertvolles Gemälde lt. Mitteilung des früheren Sotheby-Repräsentanten derzeit nur ein wesentlich geringerer Preis erzielbar sei. Ich war somit fast ein Jahr lang übelst getäuscht worden, und konnte zum Glück die von mir bereits erfolgte Zusage rückgängig machen.

In einem nachfolgenden Gespräch mit Herrn XXXXXX konnte dieser nicht glauben, dass für dieses Gemälde derzeit so wenig erzielbar wäre. Er sagte, dass für dieses Gemälde auf einer guten Auktion mindestens DM 1,5 Mio. zu erzielen seien.

Ich war entsetzt über diese unseriöse Hinhaltetaktik. Ich hoffte aber weiterhin auf eine aussergerichtliche finanzielle Wiedergutmachung, und setzte mich deshalb danach Ende 1998 mit dem damaligen CDU-Fraktionschef und heutigen Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung in Verbindung.

Ich schilderte Herrn Dr. Jung meine Gesamtsituation persönlich und übergab ihm die entsprechenden Unterlagen dazu. Dieser war entsetzt und nahm sich meiner sofort an und versprach Hilfe. Danach führten wir weitere telefonische und persönliche Gespräche.

Herr Dr. Jung nahm in der Folge Kontakte mit dem damaligen Finanzminister Starzacher (SPD) auf, und wie aus dem hier eingeblendeten Schriftstück an den Finanzminister Starzacher vom 19.1.1999 hervorgeht, waren sich beide Herren darüber einig, dass mir von der XXXXXXXX Bank Schaden zugefügt worden ist, und bezüglich des Altmeistergemäldes von Frans Floris über ein Vergleichsangebot zur aussergerichtlichen Regelung in Höhe von 1,5 Mio. DM gesprochen wurde.
( Siehe Schreiben Dr. Jung an Finanzminister Starzacher vom 19.1.1999 )

Zur aussergerichtlichen Regelung der Gesamtangelegenheit war von Herrn Dr. Jung gegenüber Herrn Finanzminister Starzacher ein Betrag von 5 Mio. als möglich erachtet worden. Er hatte diesen auch um eine schnellstmögliche Erledigung gebeten.

Leider waren alle in der Opposition gegebenen Versprechungen nach der gewonnenen Landtagswahl nur noch Schall und Rauch, und Herr Dr. Jung dachte überhaupt nicht daran, sich für mich einzusetzen, wie er es von Minister Starzacher verlangt hatte. Ich wurde auch von ihm nur hingehalten, um mich von einer Schadensersatzklage gegen die XXXXXXXX Bank abzuhalten, und da ich mit meinen Nachfragen unangenehm und lästig war, sprach Herr Dr. Jung plötzlich von einem angeblichen Telefonterror.

Auch ein gravierendes Beschwerdeschreiben über den neuen Staatsminister Dr. Jung an seinen Freund, Ministerpräsident Koch, blieb natürlich erfolglos.

Durch dieses monatelange Vertrösten und Hinhalten war mir wertvolle Zeit verloren gegangen, und ich musste nun meine Schadenersatzansprüche gegen die XXXXXXXX Bank gerichtlich geltend machen, weil sonst Verjährung drohte.

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Damit begann die aktuelle Phase 3:
( Schadensersatzklage gegen die XXXXXXXX Bank )

Die Suche nach einem vertretungsbereiten Anwalt stand unter erheblichem Zeitdruck, weil zuvor nach Stand der Dinge mit einer prozessualen Auseinandersetzung überhaupt nicht gerechnet werden musste.

Dabei zeigte sich die Suche zusätzlich als schwierig, weil die unbedingt erforderliche, absolute Seriosität eines Anwalts erst später und meistens erst zu spät beurteilt werden kann. So kam ich gerade noch im letzten Moment dahinter, dass ein Anwalt bei den Gerichten überhaupt nicht mehr zugelassen und von der Anwaltskammer ausgeschlossen war. Eine weitere Schwierigkeit stellte meine wirtschaftliche Situation dar, weil ich finanziell total ausgetrocknet wurde, und keine Vorschüsse leisten konnte.

Leider erwies sich die Beauftragung eines mit meinem Mann Joachim T. verwandtschaftlich verbundenen Anwalts als falsche Entscheidung, weil mit der notwendig gewordenen Kritik an dessen Arbeit ein Klima entstand, das mehr und mehr zur Gegnerschaft führte. Nachdem das erstinstanzliche Landgericht Frankfurt zu Unrecht und absolut schikanös zu einer angeblichen Verjährung der Forderung wegen angeblich fehlender Rechtshängigkeit der Klage tendierte, und der Anwalt auch in dieser Situation nicht reagierte und quasi gegen mich arbeitete, konnte ich mit diesem nicht mehr zusammenarbeiten, und musste dringend einen anderen Anwalt finden.

Diesen Anwalt in der Person des Rechtsanwalt XXXXXXXX, (Hanau) fand ich kurz vor der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt.

Damit begann eine besonders schreckliche Etappe auf meinem Leidensweg, denn dieser Anwalt nutzte meine wirtschaftliche und die prozessuale Termin-Notlage voll aus und verlangte die volle Akzeptanz seiner Maßnahmen ohne Wenn und Aber, und er drohte mit der sofortigen Niederlegung des Mandats, wenn ich seiner Verfahrensweise nicht folgen würde.

So bestand er wider besseres Wissen und absolut gegen meinen Willen auf der Herbeiführung einer konstruierten Geschäfts- und Prozessunfähigkeit, weil angeblich nur so mit Sicherheit eine angebliche Verjährung abzuwenden sei. Zur Erreichung dieses Ziels und einer anwaltlichen Betreuerschaft initiierte er eine Untersuchung bei einem ihm willfährigen Arzt - der alles tun würde, was er von ihm gesagt bekäme - zur Erreichung eines Gefälligkeitsgutachtens, die ich im Beisein meiner Tochter aber abwenden konnte.

Ich bin in dieser Zeit von diesem Anwalt in einer derart menschenunwürdigen Art und Weise behandelt worden, dass ich Weinkrämpfe bekam. Er verbot mir regelrecht den Mund und sagte zu meiner Tochter , dass es ihm nur recht wäre, wenn ich einen richtigen Zusammenbruch bekäme.

Von Rechtsanwalt XXXXXXX wurde vorsätzlich verschwiegen, dass bei einer Geschäfts- und Prozessunfähigkeit meine Klage von dem Gericht als unzulässig zurückgewiesen worden wäre. Gleichzeitig hatte Rechtsanwalt XXXXXXXX hinter meinem Rücken ohne Grund und Berechtigung vorsätzlich rechtswidrig schädigend zum Vorteil Dritter die Streichung des wichtigen Punkt 2 in meiner Klageschrift wegen weiterer entstandenen Schäden gegen die XXXXXXXX Bank vom 10.4.2000 (Schaden-Feststellungsantrag) des laufenden Schadenersatzprozesses durchgeführt und damit grossen wirtschaftlichen Schaden verursacht.

Die Liste seiner strafbaren Handlungen reicht von Betrug und Prozessbetrug über unerlaubte Handlungen, Nötigung und der unwahren Behauptungen einer konstruierten Geschäfts- und Prozessunfähigkeit (Falsche Verdächtigung § 164 II StGB) bis hin zu Parteiverrat.
Eine Trennung konnte ich zu diesem Zeitpunkt nicht in Betracht ziehen, weil ich dann mit einem Versäumnisurteil rechnen musste.

Als Folge des von Rechtsanwalt XXXXXXXX total vorsätzlich vernachlässigten Tatsachenvortrages über die absolut gewollte - und keinesfalls nur einen Antrag auf Prozesskostenhilfe darstellende - nachweislich formell zugestellte und von der Beklagten auch sofort als solche bestätigte Klage war es durch Mandanten-Täuschung und richterliche Willkür unter Übergehen der Fakten zu einer Abweisung meiner Klage wegen angeblicher fehlender Rechtshängigkeit und damit angeblich eingetretener Verjährung gekommen.

Nachdem ich von dem Oberlandesgericht Hinweise über die Folgen der beantragten konstruierten Geschäfts- und Prozessunfähigkeit etc. erhalten hatten - zuvor war von Rechtsanwalt XXXXXXXX ein Berufungsschriftsatz bei dem Oberlandesgericht eingereicht, aber kein einziges Gespräch mit mir dazu geführt worden, obwohl ich ein solches ganz dringend gesucht hatte, um Rechtanwalt XXXXXXXX von der unwahren Geschäfts- und Prozessunfähigkeit abzubringen - forderte ich Rechtsanwalt XXXXXXX auf, seine Erklärung zur angeblichen Geschäfts- und Prozessunfähigkeit zurückzunehmen. Dieses lehnte er kategorisch ab.

Nach der danach von mir ausgesprochenen Kündigung des Mandats gestaltete sich die Suche nach einem neuen Anwalt in Anbetracht des unübersehbaren Sumpfes noch schwieriger als zuvor. So hatte ich über die Medien von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. XXXXXXX erfahren (s. info plus/minus), der, als Richter bei dem Oberlandesgericht Bremen und an der Universität Bremen tätig, eine mögliche Rechtsbeuge durch den Bundesgerichtshof kritisierte. Diesen hatte ich kontaktiert und gebeten, mir gegen die kriminellen Machenschaften von Rechtsanwalt XXXXXXX zu helfen.

Professor XXXXXXX war entsetzt und versprach mir Hilfe. Er stellte einen Kontakt zu der Frankfurter Sozietät XXXX her, wo man vertretungsbereit war und ebenfalls versprach, sich für mich einzusetzen, und mich auch in der ungerechtfertigten Gebührenklage von Rechtsanwalt XXXXXXX gegen mich zu vertreten. Man sagte, es wäre Zeit, dass dieser Anwalt eines drauf bekäme.

Doch plötzlich vollführte man eine Drehung von 180° Grad und schwenkte wider besseres Wissen voll auf die Linie von Rechtsanwalt XXXXXXXX mit konstruierter Geschäft- und Prozessunfähigkeit ein, und der doch so hilfsbereite Herr Prof. XXXXXXX schlug wider besseres Wissen jetzt plötzlich auch den Weg der konstruierten Geschäfts- und Prozessunfähigkeit von Rechtsanwalt XXXXXXX ein und forderte mich auf, ihm schnellstens Betreuervollmacht zu erteilen.

Auf meine Weigerung hin legte die Kanzlei XXXX unmittelbar vor der mündlichen Verhandlung das Mandat nieder. Details zu dem widerlichen Täuschungsmanöver dieser Personen sind aus den Anlagen ersichtlich.

- Bericht plusminus Februar 2004
- Schreiben von mir an Prof. XXXXXXX 18.4.2004
- Schreiben von mir an Prof. XXXXXXX 08.6.2004
- Schreiben Kanzlei XXXX an mich 18.6.2004
- Schreiben von mir an Kanzlei XXXX 22.6.2004
- Schreiben von mir an Oberlandesgericht Ffm. 26.6.2004
- Schreiben von mir an Landgericht Wiesbaden,
Vors. Richter XXXXX 26.6.2004

Vor der Schilderung der weiteren Entwicklung des aktuellen Schadenersatz-Prozesses zunächst das weitere Geschehen um Rechtsanwalt XXXXXXX :

Dieser klagte für seine rechtswidrigen Handlungen auch noch Gebühren ein und erhielt von dem Richter XXXXXX als Einzelrichter bei dem Landgericht Wiesbaden volle Unterstützung, in dem dieser absolut willkürlich meine sämtlichen Zeugenangebote einfach überging.

Die nachfolgende Instanz des Oberlandesgerichtes inszenierte ein grandioses, rechtswidriges Täuschungsmanöver, um über die Handlungsweise von Rechtsanwalt XXXXXXXX nicht befinden zu müssen :

Zunächst stellte man dem mich vertretenden Anwalt eine Terminfalle, wodurch die Angelegenheit auch zu einem Versicherungsfall wurde, und hielt diesen dann von der gegen einen Oberlandesgerichtsbeschluss einzulegenden Beschwerde bei dem Bundesgerichthof ab, indem man - mit Terminsetzung - zu einer Stellungnahme zu diesem OLG- Beschluss aufforderte.

Diese ausdrücklich angeregte und fristgerecht eingereichte Stellungnahme bezeichnete man dann als unzulässige Gegenvorstellung - obwohl als Stellungnahme klar deklariert - weshalb meine Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Wiesbaden wegen (angeblich) verspäteter Einreichung der Berufungsbegründung zurückzuweisen sei.

Ein derartiger Rechtsmissbrauch ist nicht zu fassen, und ich muss leider sehr begründet befürchten und Angst haben, dass man sich ständig neue schikanöse Entscheidungen einfallen lässt, um den Rechtanwalt XXXXXXX zu schützen. Denn der bei dem Bundesgerichtshof zugelassene Anwalt Dr. XXXXXXXX , der dort Revision eingelegt hat, erklärte 2 Tage vor Ablauf der Begründungsfrist, er würde diese Begründung nicht einreichen, und bis zum heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof meinen Antrag vom Juni 2006 auf Stellung eines Notanwaltes nicht entschieden.

Man wartet offensichtlich die Entwicklung in meinem Schadenersatzprozess gegen die XXXXXXXX Bank ab, weil eine rechtsbeugende Entscheidung (Verjährung) gegen mich zur zivilrechtlichen Freistellung von Rechtsanwalt XXXXXXX führen könnte. Was unternimmt man nicht alles, um einem in Not geratenen Standeskollegen zu helfen !! Ausserdem hofft man, gleichzeitig die Willkür des OLG Senats unter den Teppich kehren und auch die Verweigerung des BGH- Anwaltes Dr. XXXXXXX vertuschen zu können. Auch im Gebälk des Bundesgerichtshofes knistert es unüberhörbar und sehr bedenklich.

Auch die Seilschaften der Staatsanwälte einschliesslich der Generalstaatsanwaltschaft leisteten den Kollegen der Zunft wiederum gute Dienste, und beschieden meine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt XXXXXXX natürlich negativ. Der bis 2006 bei der Generalstaatsanwaltschaft tätige Leitende Oberstaatsanwalt XXXXX - der diese Angelegenheit Rechtsanwalt XXXXXXX kannte und als Prozessbetrug und Parteiverrat etc. bezeichnete - hatte mir zwar Hoffnung gemacht (”Es gibt auch noch anständige Staatsanwälte”) , aber diese Hoffnung erfüllte sich leider nicht.

Zurück zu meinem Schadenersatz - Prozess gegen die XXXXXXXX Bank

In der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt 2004 konnte ich die von Rechtsanwalt XXXXXXX rechtswidrig gegen meinen Willen beantragte Geschäfts- und Prozessunfähigkeit zurücknehmen.

Zuvor war der Senat schriftsätzlich über die Geschehnisse im Zusammenhang mit Rechtsanwalt XXXXXXX , der Kanzlei XXXX und Prof. XXXXXX informiert worden. (s. mein Schreiben vom 26.6.2004 an das Oberlandesgericht).

Es wurde von mir nochmals mit allem Nachdruck auf die unbedingt gewollte und geforderte Klage hingewiesen, die weder als Entwurf noch in Abhängigkeit von irgendwelchen Voraussetzungen eingereicht worden war, denn es wurde mit keinem Wort gesagt, dass es sich nur um einen Klage-Entwurf handeln würde, oder dass die Klage nur bei Genehmigung der Prozesskostenhilfe erfolgen würde. Ganz unmissverständlich und mit dem ausdrücklichen Hinweis auf drohende Verjährung und unter Bezugnahme auf die Amtspflicht des Gerichtes wurde um sofortige Klagezustellung ausdrücklich ersucht.

Die Senatsvorsitzende erörterte in der Verhandlung dann ausführlich die Frage der Verjährung und erläuterte danach, dass der Senat in Abweichung von dem landgerichtlichen Urteil die Rechtshängigkeit der Klage als erwiesen ansieht, und der Senat beschloss dann per Beschluss den Eintritt in die Beweisaufnahme.

Zunächst ging es um die Wertermittlung meines durch Geheimrat Friedländer begutachteten Altmeister-Gemäldes. Entgegen meiner Bitte beauftragte der Senat damit nicht den von mir vorgeschlagenen Kunsthistoriker/Sachverständigen XXXXXXX, der als Mitarbeiter im Staatsdienst honorarfrei gearbeitet hätte, und exzellente Kenntnisse besitzt, sondern eine von Gericht gewählte Gutachterin.

Das Gericht forderte von mir zunächst einen Kostenvorschuss in Höhe von 3000 € an. Danach begutachtete die Gutachterin kurz das Gemälde, forderte dann plötzlich nochmals einen Vorschuss von 2100 € und stellte danach das Gutachten zur Verfügung. Die Fertigstellung des Gutachtens wurde von dieser erneuten Vorauszahlung abhängig gemacht. Dabei setzte mich das Gericht mit einer kurzen Zahlungsfrist unter Androhung des Beweisverlustes massiv unter Druck.

Zuvor hatte der erwähnte Kunsthistoriker XXXXXXX dem Senat gegenüber und dann mit mir von einer möglichen Vergleichslösung mit der Bank gesprochen. Mir gegenüber hatte er eine Basis von einer Mio. Euro genannt und mich ausdrücklich zu einer diesbezüglichen Kontaktaufnahme mit der Bank animiert - was ich vertrauensvoll als von der Bank gewollt ansah, sich dann aber als nicht richtig erwies.

Das vorgelegte Gutachten enthielt ganz gravierende Abweichungen von der Aufgabenstellung des Senatsbeschlusses, unter Anmaßung von Beurteilungen ohne jegliche fundierte Basis und unter völliger Vernachlässigung der Erkenntnisse, die der weltweit anerkannte Altmeister-Experte Geheimrat Friedländer durch persönliche, vergleichende Inaugenscheinnahme gewinnen konnte.

Ausserdem waren für eine wertmäßige Zuordnung die spezifischen, speziellen Zahlen und Ansätze zu berücksichtigen. Alles das wurde unterlassen - sodass die Bank erneut dadurch wieder profitieren würde zu meinem Schaden - und passt genau zu der bisherigen Kette schädigender Aktivitäten gegen dieses wunderschöne Gemälde.

Nachdem ich zu diesem Gutachten mit einem ganz gravierenden Schriftsatz Stellung genommen hatte, wurde von dem jetzigen und seit über einem Jahr dort tätigen Senatsvorsitzenden - die frühere Senatsvorsitzende ist in den Ruhestand gegangen - für den 14.3.2007 Termin zur weiteren mündlichen Verhandlung angesetzt und in einem Beschluss überraschend erklärt, jetzt plötzlich dazu zu neigen, von einer Verjährung auszugehen.

Man muss sich einmal überlegen :
Der Senat - mit der in den Ruhestand gegangenen Vorsitzenden - befindet, dass keine Verjährung eingetreten ist und tritt in die Beweisaufnahme ein. Dann lehnt man es ab, den von mir benannten Kunsthistoriker XXXXXXXX, der das Gemälde bereits persönlich kennt und honorarfrei gearbeitet hätte, zum Gutachter zu bestellen und fordert von mir - in genauer Kenntnis meiner wirtschaftlichen Lage - die Zahlung eines Vorschusses. Dann setzt man mich nochmals ganz massiv unter Druck und verlangt nochmals eine Vorschusszahlung - ohne mir Gelegenheit zur Stundung zu geben, und ohne sich zu vergewissern, dass das Gutachten auch den Prämissen des Beweisbeschlusses entspricht.

Und dann : April April - Verjährung !! Was soll man von dieser Justiz halten, die als OLG - Instanz jetzt erneut versucht, die Bank vor Schadenersatzansprüchen zu schützen.

In Anbetracht der rechtsbeugenden Vorgehensweise des Senats war ich in diesem Schadenersatzprozess erneut gezwungen, mich in Form von Ablehnungsanträgen gegen die Richterschaft zu wehren. Unter Bezugnahme darauf ist der Verhandlungstermin 14.3.2007 aufgehoben worden und wird neu bestimmt. Die dienstlichen Äusserungen der Richter zu meinem Antrag liegen nicht komplett vor. Die vorliegende Stellungnahme des Senatsvorsitzenden untermauert die Begründetheit meiner Besorgnis der Befangenheit.

Das Richteramt ist eine Verpflichtung, und kein Freibrief für Rechtsmissbrauch.

Ich wende mich hilfesuchend, wie ich eingangs bereits vorgetragen habe, an ehrliche Menschen aus allen Kreisen, da das Recht hier ganz massiv gebeugt wird. Auch meine Gesundheit hat in diesen vielen Jahren grossen Schaden genommen, und meine Lebensqualität ist nicht mehr existent.

Ich bin deshalb ganz dringend auf die Hilfe von ehrlichen Anwälten, ehrlichen Politikern und den Medien angewiesen, damit mir mit deren Hilfe zu meinem Recht verholfen und signalisiert wird, dass man mich unterstützt und hinter mir steht, und ein wachsames Auge auf das weitere Geschehen hat.

Bitte helfen Sie mir !

Jeanette Speyer

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